IBU

Entscheidungen des IBU Hearing Panels nicht vor nächster Woche zu erwarten

IBUDie des Dopings beschuldigten russischen Biathleten Ekaterina Iourieva, Albina Akhatova und Dimitri Iaroschenko werden vom 08.05.09 bis zum 10.05.09 in Salzburg vom Antidoping-Hearing Panel angehört werden. Das entsprechend dem WADA Code 2009 neu etablierte und von der Internationalen Biathlon-Union unabhängige Gremium unter Vorsitz von Professor Vedder aus Deutschland tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Salzburg. Eine Entscheidung über die Disziplinarstrafen ist frühestens in der kommenden Woche zu erwarten.

Das unabhängige IBU Hearing Panel ist die erste Instanz bei einem Vergehen gegen die IBU Anti-Doping-Regeln, die mit dem WADA-Code 2009 konform gehen. Die Anhörungen wurden den Regeln entsprechend innerhalb von 30 Tagen nach dem Versand der gesamten Unterlagen an den russischen Verband (RBU) für den 23.-25. April 2009 von der IBU angesetzt, aber auf ausdrücklichen Wunsch der RBU auf diesen Termin verlegt. Damit soll ein faires Verfahren gewährleistet werden.

Dem Hearing Panel steht Prof. Vedder/GER vor, dem die weiteren Panelmitglieder Dr. Frey/SUI und Mr. Williams/USA bei der Entscheidung über die Disziplinarstrafen zur Seite stehen. Die Fälle der Athleten werden dabei nacheinander und jeweils separat verhandelt werden, wobei die Athleten von einem Anwalt vertreten werden. Elena Anikina von der RBU darf als Beobachterin dem Verfahren beisitzen. Die Anhörung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Entscheidungen werden im Laufe der darauffolgenden Woche erwartet und den Parteien schriftlich zugestellt.

Nicole Resch Die Entscheidung kann im Anschluss laut Artikel 13 der IBU-ADR vor dem IBU-Schiedsgericht angefochten werden. Falls sich beide Parteien darauf einigen, diesen Schritt auszulassen, kann das Verfahren direkt vor das CAS gebracht werden.

Die IBU-Generalsekretärin Nicole Resch betont, dass die Internationale Biathlon Union alles unternimmt, um ein faires Verfahren im Sinne des WADA-Code 2009 zu gewährleisten. Sie teilt auch mit, dass es von Seiten des Internationalen Verbandes direkt im Anschluss an die Hearings keine Stellungnahmen gegeben wird. Die Öffentlichkeit werde jedoch entsprechend Art. 14.2.2. des WADA-Code 2009 schnellstmöglich, maximal jedoch 20 Tage nach der Entscheidung des Hearing Panels, über alle relevanten Details informiert werden.

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