Was sollte man beim Online-Shopping beachten?

Viele Sportler kaufen ihre benötigte Ausrüstung in der heutigen Zeit bevorzugt über das Internet.
Dies ist zumeist den günstigen Preisen geschuldet, zu denen man hochwertige Markenklamotten von bekannten Herstellern wie Adidas erhält. Denn diese sind im Internet zumeist deutlich günstiger als in einem stationären Sportgeschäft.

Einkaufen im Internet

Bei einem Kauf über das Internet kommt ein Fernabsatzvertrag nach § 312b BGB zustand. Als Fernabsatzverträge gelten sämtliche Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erfüllung von Dienstleistungen, die ausschließlich unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurden.

Laut Artikel 246 Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch sind Unternehmer dazu verpflichtet, den Käufer über die wesentlichen Merkmale einer Ware oder Dienstleistung in Kenntnis zu setzen und diese über den Gesamtpreis zu informieren. Nach § 312e BGB dürfen Online-Shops nur dann Fracht-, Liefer-, Versandkosten oder andere Kosten verlangen, wenn die Kunden zuvor hierüber unterrichtet wurden.

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Online-Kauf über einen Button

Um Verbraucher vor versehentlich abgeschlossenen Geschäften über das Internet zu schützen, gilt hierzulande seit 2012 die sogenannte Button-Lösung. Dabei wird der Verbraucher unmissverständlich darauf hingewiesen, dass dieser gerade dabei ist, eine Bestellung zu tätigen. Das Einverständnis dafür erteilt der Anwender in diesem Fall durch das Drücken eines Buttons. Der § 312j Abs. 3 BGB besagt zudem, dass die Schaltfläche zur Bestätigung der Bestellung folgendermaßen gestaltet sein muss:

• Der Button muss gut zu lesen sein
• Der Button muss bei normaler Bildschirmauflösung ohne Scrollen erreichbar sein
• Der Button muss mit der Bezeichnung „zahlungspflichtig“ oder einer ähnlichen Formulierung gekennzeichnet werden
• Vor dem finalen Abschluss der Bestellung muss der Verbraucher ausführlich über die Laufzeit, die Vertragsbedingungen und die Möglichkeiten zur Kündigung informiert werden. Zudem muss der Gesamtpreis für den berechneten Abrechnungszeitraum deutlich dargestellt werden.

Sofern ein Button nicht, wie zuvor erwähnt gestaltet wurde, so kommt lau § 312j Abs. 4 kein Kaufvertrag zustande, da der Händler seinen Pflichten nach § 312j Abs. 3 nicht nachgekommen ist.
Ansonsten unterscheidet sich der Kauf über das Internet allerdings nicht groß von dem Einkaufen in einem lokalen Geschäft. So können auch Online-Händler erst dann Geld von dem eigenen Konto abbuchen, sofern man diesen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat. Aus diesem Grund sollten Verbraucher, die viel im Internet bestellen, ihre Kontoauszüge unbedingt auf irrtümliche Abbuchungen hin prüfen und die Beträge im Zweifelsfall von der Bank zurückbuchen lassen.

Sicher online Einkaufen ist ganz einfach

Beim Online-Shopping sollten die Verbraucher unbedingt darauf achten, dass alle übertragenen Daten verschlüsselt übertragen werden. Die wird einem auf dem Bildschirm durch Einblendungen wie „Sie haben ein geschütztes Dokument angefordert…“ oder „Sie sind im Begriff, sich Seiten über eine sichere Verbindung anzeigen zu lassen…“ angezeigt.

Ob eine Webseite Daten verschlüsselt überträgt, kann man zudem auch in der Adressleiste des verwendeten Browsers erkennen. Beginnen aufgerufene Adressen mit „https://“, dann werden die Daten auf dieser verschlüsselt übertragen. Denn dies steht für „Hypertext Transfer Protocol Secure“, was übersetzt so viel wie „Sicheres Hypertext-Übertragungsprotokoll“ bedeutet.

Über https://www.supersales.de/ können Sie Markenklamotten bekannter Hersteller wie Tommy Hilfiger, Gabor, Nike und vielen anderen sicher über das Internet kaufen. Dort finden Sie die besten Deals von einer ganzen Reihe seriöser Online-Shops auf einen Blick und sparen sich auf diese Weise nicht nur langes Suchen, sondern auch bares Geld.

Widerruf von Kaufverträgen

Für alle über das Internet abgeschlossenen Kaufverträge gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, welches im § 356 BGB geregelt ist. Dieses Widerrufsrecht erlaubt den Verbrauchern die Rücksendung gekaufter Waren innerhalb von dieser Frist ohne die Angabe von Gründen. Das Widerrufsrecht startet ab dem Moment, in dem der Verbraucher über das Widerrufsrecht informiert wurde und dieser seine Bestellung komplett erhalten hat.

Sofern sich im Rahmen einer Prüfung zeigt, dass eine Bestellung Mängel aufweise, haben Verbraucher das Recht auf eine Reklamation oder können Gewährleistungsansprüche geltend machen. Im Falle einer Reklamation wird die betroffene Ware in der Regel umgetauscht. Sollte ein Umtausch nicht möglich sein oder der Händler eine Nachbesserung ablehnen, können Verbraucher den Preis mindern oder alternativ von dem Kaufvertrag zurücktreten. Zudem können Verbraucher in diesem Fall sogar Schadensersatz verlangen, sofern man von dem Verkäufer falsch beraten wurde oder dieser einem gravierende Mängel vorenthalten hat. Und im Falle eines entstandenen Schadens kann man den Verkäufer sogar auf Schadensersatz verklagen, wofür man einen Anwalt konsultieren sollte.

 

 

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